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Alle unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zahlbar, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist.
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Die Mehrwertsteuer, andere steuerliche Abgaben und verschiedene Kosten gehen immer zu Lasten des Kunden.
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Jede Rechnung, die nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt vom Kunden schriftlich beanstandet wird, gilt als endgültig akzeptiert.
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Nach dem Fälligkeitsdatum wird eine erste kostenlose Erinnerung verschickt. Bei Nichtzahlung folgt eine zweite Erinnerung. Mit dieser zweiten Erinnerung werden Verzugszinsen und eine Pauschalentschädigung wie folgt hinzugefügt:
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Für B2B (Rechnungen an Unternehmen oder Regierung): Verzugszinsen und Kosten gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.
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Für B2C (Rechnungen an Privatpersonen), gemäß Buch XIX des Wirtschaftsgesetzbuches: Zusätzlich zu den Verzugszinsen, ab dem 15. Tag nach der ersten Erinnerung, eine Pauschalentschädigung von: 1) 20 Euro, wenn der ausstehende Betrag weniger als oder gleich 150 Euro beträgt; 2) 30 Euro zuzüglich 10% des geschuldeten Betrags auf dem Abschnitt zwischen 150,01 und 500 Euro, wenn der ausstehende Betrag zwischen 150,01 und 500 Euro liegt; 3) 65 Euro zuzüglich 5% des geschuldeten Betrags auf dem Abschnitt über 500 Euro mit einem Maximum von 2000 Euro, wenn der ausstehende Betrag mehr als 500 Euro beträgt.
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Jede Rechnung, die zu rechtlichen Schritten führt, sei es wegen Nichtzahlung oder aus einem anderen Grund, wird automatisch um 15% zur Kostendeckung erhöht, mit einem Minimum von 50 Euro.
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Im Streitfall sind ausschließlich die Gerichte von Mechelen zuständig. Unabhängig von der Art des Streits werden immer die belgischen (föderalen oder regionalen) gesetzlichen, gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen angewendet.
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Bei Nichtzahlung einer Rechnung der VVM behält sich diese das Recht vor, zusätzliche Lieferungen von Waren und/oder die Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen zu verweigern.
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Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, die Zahlung der ausstehenden Rechnungen der VVM – De Lijn ganz oder teilweise zurückzuhalten, zu verzögern oder mit etwaigen Forderungen des Auftragnehmers gegen die VVM-De Lijn zu verrechnen.
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Jede Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen muss schriftlich festgehalten werden.