Geschäftliches Angebot

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Terug

Geschäftsbedingungen De Lijn

  1. Alle unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zahlbar, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist.

  2. Die Mehrwertsteuer, andere steuerliche Abgaben und verschiedene Kosten gehen immer zu Lasten des Kunden.

  3. Jede Rechnung, die nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt vom Kunden schriftlich beanstandet wird, gilt als endgültig akzeptiert.

  4. Nach dem Fälligkeitsdatum wird eine erste kostenlose Erinnerung verschickt. Bei Nichtzahlung folgt eine zweite Erinnerung. Mit dieser zweiten Erinnerung werden Verzugszinsen und eine Pauschalentschädigung wie folgt hinzugefügt:

    • Für B2B (Rechnungen an Unternehmen oder Regierung): Verzugszinsen und Kosten gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.

    • Für B2C (Rechnungen an Privatpersonen), gemäß Buch XIX des Wirtschaftsgesetzbuches: Zusätzlich zu den Verzugszinsen, ab dem 15. Tag nach der ersten Erinnerung, eine Pauschalentschädigung von: 1) 20 Euro, wenn der ausstehende Betrag weniger als oder gleich 150 Euro beträgt; 2) 30 Euro zuzüglich 10% des geschuldeten Betrags auf dem Abschnitt zwischen 150,01 und 500 Euro, wenn der ausstehende Betrag zwischen 150,01 und 500 Euro liegt; 3) 65 Euro zuzüglich 5% des geschuldeten Betrags auf dem Abschnitt über 500 Euro mit einem Maximum von 2000 Euro, wenn der ausstehende Betrag mehr als 500 Euro beträgt.

  5. Jede Rechnung, die zu rechtlichen Schritten führt, sei es wegen Nichtzahlung oder aus einem anderen Grund, wird automatisch um 15% zur Kostendeckung erhöht, mit einem Minimum von 50 Euro.

  6. Im Streitfall sind ausschließlich die Gerichte von Mechelen zuständig. Unabhängig von der Art des Streits werden immer die belgischen (föderalen oder regionalen) gesetzlichen, gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen angewendet.

  7. Bei Nichtzahlung einer Rechnung der VVM behält sich diese das Recht vor, zusätzliche Lieferungen von Waren und/oder die Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen zu verweigern.

  8. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, die Zahlung der ausstehenden Rechnungen der VVM – De Lijn ganz oder teilweise zurückzuhalten, zu verzögern oder mit etwaigen Forderungen des Auftragnehmers gegen die VVM-De Lijn zu verrechnen.

  9. Jede Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen muss schriftlich festgehalten werden.

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