Als Arbeitgeber können Sie zu einem VT-Abonnement beitragen:
- wenn Sie dem Antrag ein Attest über den erhöhten Zuschuss beifügen. Dies gilt als Nachweis, dass der Arbeitnehmer freiwillig seinen/ihren Status offenlegt.
- wenn die Möglichkeit zur Beitragserstattung in einem VT-Abonnement in der Drittzahlervereinbarung aufgenommen ist.
Sehen Sie, wie Sie Ihre Vereinbarung anpassen lassen können.
Nur Sozialhilfeempfänger und gegebenenfalls deren Familienangehörige können ein VG-Abonnement erhalten. Dies erfolgt über einen Antrag beim Sozialamt (OCMW). Sozialhilfeempfänger haben keinen Arbeitgeber.