Ja, Sie können als Arbeitgeber auch zu den Verwaltungskosten für die Erstellung und Versendung der MOBIB-Karte beitragen.
- Diese MOBIB-Karte ist 5 Jahre lang gültig und kann mit verschiedenen Fahrausweisen hochgeladen werden. Wir rechnen diese Verwaltungskosten dann auf der Rechnung mit an.
- Bei Verlust oder Diebstahl der MOBIB-Karte werden wir das Duplikat nicht in Rechnung stellen. Der Mitarbeiter erhält dann auch eine Überweisung, mit der er/sie dieses bezahlen kann.
Tragen Sie als Arbeitgeber nicht zur MOBIB-Karte bei? Dann senden wir dem Mitarbeiter dafür ein Überweisungsformular. Nach der Bezahlung erstellen wir die MOBIB-Karte mit dem Abo und senden sie zu.
Noch Fragen zu diesem Thema?
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