Die 80-20-Prozentregelung gilt nicht bei De Lijn.
- Die NMBS fällt unter die Zuständigkeit der Föderalen Regierung. Diese trägt 20 % zum Preis eines Zugabonnements bei. Bei einem Kombi-Abonnement gilt der Beitrag nur auf den Teil der NMBS.
- De Lijn fällt unter die Zuständigkeit der Flämischen Regierung und sie trägt nicht zum Abonnementspreis bei.
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